Der beste Freund des Menschen ist der Hund. Doch gibt es für Hundehalter einiges zu beachten.
Hundesteuer:
Das Halten von Hunden im Gemeindegebiet ab einem Alter von 4 Monaten unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer, der sogenannten Hundesteuer. Zur Anmeldung Ihres Hundes ist es notwendig, persönlich im Rathaus vorzusprechen. Unsere Mitarbeiter unterstützen Sie bei dem Ausfüllen der benötigten Formulare. Nach der Anmeldung Ihres Hundes erhalten Sie eine Hundemarke, die der Hund bei Verlassen des Grundstückes immer bei sich tragen muss. Die aktuellen Gebühren der Hundesteuer finden sie hier.
Naturverträgliches Verhalten:
Auch in der Natur, beim Gassigehen, ist einiges zu beachten. Sie befinden sich im Lebensraum anderer Tiere und Pflanzen, nicht nur Nutztiere wie Kühe können sich durch Hunde gestört fühlen, auch viele Wildtiere ergreifen die Flucht, sollten Sie auf einen Hund treffen. Daher ist die sogenannte Hegezeit (01.04. bis 31.10.) streng zu beachten. Während dieser Zeit dürfen Wiesen weder von Menschen noch von Hunden betreten werden. Die Natur wird es Ihnen danken.
Leinenpflicht:
Innerhalb der geschlossenen Ortschaft gilt für größere Hunde (Schulterhöhe ab 50 cm) und Kampfhunde ebenfalls eine Leinenpflicht (reissfeste Leine mit höchstens 1,5 m Abstand). Ein Betreten der gemeindlichen Spielplätze ist mit Hunden ebenfalls untersagt. In einigen Bereichen unserer Gemeinde gilt eine ganzjährige Leinenpflicht, um das empfindliche Ökosystem zu schützen und den Wildtieren einen Rückzugsort zu bieten. Das große Wanderwegenetz in der Umgebung bietet genügend Möglichkeiten, mit dem Hund spazieren zu gehen, ohne die Wege verlassen zu müssen. Hier finden Sie die Hundeverordnung mit Karte.
Den aktuellen Hundeflyer mit Tipps und Tricks und den Verhaltensregeln von Mensch und Hund in der Natur erhalten Sie in Ihrer Touristinformation.