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title: "Bebauungspläne in Aufstellung - Gemeinde Saulgrub"
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Bebauungspläne in Aufstellung

 

Untenstehend finden Sie alle derzeit in der Aufstellung befindlichen Bebauungspläne, Ergänzungssatzungen und Änderungen des Flächennutzungsplans der Gemeinde Unterammergau.
 Sollten Sie konkrete Fragen zur Bauleitplanung haben, wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung.

 

- Sondergebiet Brechanlage 
    
    **Bekanntmachung**
    
    **über die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes “Sondergebiet Brechanlage“**
     **Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.**
    
    Der Gemeinderat Unterammergau hat in seiner Sitzung vom 30.03.2023 die 9. Änderung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes “Sondergebiet Brechanlage“ beschlossen.
     Mit Beschluss vom 06.07.2023 wurden die Planentwürfe samt Textteil, Begründung und Umweltbericht gebilligt.
    
    Der Planentwürfe in der Fassung vom 12.10.2023 samt Begründung und Umweltbericht liegen in der Zeit vom
     **04.12.2023 bis 08.01.2024**
     im Rathaus Unterammergau, Dorfstraße 23, 82497 Unterammergau, während der allgemeinen Dienststunden
    
    Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
     und Mittwoch von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
     öffentlich aus.
    
    Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zu dem Entwurf, schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitplanung unberücksichtigt bleiben.
    
    **Hinweis:**
     Ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) zur Einleitung einer Normenkontrolle, der einen Bebauungsplan zum Gegenstand hat, ist unzulässig, wenn die den Antrag stellende Person nur Einwendungen geltend macht, die sie im Rahmen der öffentlichen Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht hat, oder hätte geltend machen können.
    
    
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